EU-Zwangsgeldverfahren: Gabriel mahnt Laender
wegen unzureichender Naturschutz-Meldungen
Strafe in Millionenhoehe droht − Fehlende Gebiete muessen von den Laendern zuegig nachgemeldet werden
Die Europaeische Kommission hat heute angekuendigt, ein Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland voranzutreiben. Grund fuer die begruendete Stellungnahme, die heute beim Bundesumweltministerium eingegangen ist, ist die unzureichende Meldung von Gebieten nach der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) durch mehrere Bundeslaender. �Die Situation ist inzwischen brandgefaehrlich. Die Laender muessen dringend die letzten Einzelgebiete melden, wenn wir ein Verfahren vor dem Europaeischen Gerichtshof noch vermeiden wollen�, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Von dem zu erwartenden Beschluss der Kommission hatte Gabriel die Laender am Donnerstag vorab unterrichtet und sie aufgefordert, schnellstmoeglich zu handeln.
Nach den EU-Regeln haben die Laender zwei Monate Zeit, die von der Kommission beanstandeten Defizite zu beheben. Fuer den Fall, dass dies nicht gelingt, beabsichtigt die Kommission, Klage vor dem Europaeischen Gerichtshof (EuGH) zu erheben. Sollte es zu einem Verfahren kommen, koennte dieser eine Strafzahlung in Millionenhoehe wegen des jahrelangen Versaeumnisses und zusaetzlich ein Zwangsgeld von bis zu 790.000 Euro pro Tag gegen Deutschland verhaengen. �Es liegt im ureigenen Interesse der Laender, eine Verurteilung zu vermeiden. Denn es ist selbstverstaendlich, dass am Ende diejenigen Laender die enormen Vertragsstrafen zahlen muessen, die durch ihre unzureichende Naturschutzpolitik die Klage vor dem EuGH provoziert haben�, betonte Gabriel.
Seit ueber zehn Jahren arbeiten die Laender daran, FFH-Gebiete auszuwaehlen und gegenueber der Kommission zu melden. Bis Anfang dieses Jahres war endlich ein auch im europaeischen Vergleich grundsaetzlich akzeptabler Meldezustand von 9,3 Prozent der Landesflaeche erreicht. Allerdings haben einige Laender noch immer versucht, sich ihren EU-Verpflichtungen in Einzelfaellen zu entziehen. Dabei handelt es sich insgesamt um rund 20 Gebiete, die eine zentrale Bedeutung im europaweiten Naturschutznetz �Natura 2000� haben. Konsequenterweise mahnt die Kommission nun diese Einzeldefizite bei den Laendern an. �Die Zeit der buerokratischen oder teuren gerichtlichen Auseinandersetzungen um die Natura 2000-Gebiete ist vorbei. Der Naturschutz muss jetzt vor Ort mit Leben erfuellt werden�, so Bundesumweltminister Gabriel.
Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderplatz 6, 10178 Berlin
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